Nutzungsvertrag Abschlussplaner

Nutzungsvertrag „Abschlussplaner"

Fassung vom 28.09.2026

Vertragsparteien

Anbieter: Hoffmann & Stolzenberg Kanzlei Operating Systems UG (haftungsbeschränkt), Hasenhöhe 128, 22587 Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 198639, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Jona Hoffmann – nachfolgend „KanzleiOS".

Kunde: die im Bestellvorgang bzw. im Angebot bezeichnete Steuerberatungskanzlei (Einzelkanzlei, Sozietät, Partnerschaft oder Steuerberatungsgesellschaft) – nachfolgend „Kanzlei".


§ 1 Gegenstand

  1. KanzleiOS stellt der Kanzlei die Web-Anwendung „Abschlussplaner" (nachfolgend „Anwendung") zur Nutzung über das Internet bereit. Die Anwendung dient der Planung und Steuerung von Jahresabschluss-Aufträgen der Kanzlei. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1.

  2. Die Anwendung wird von KanzleiOS auf Servern in Deutschland betrieben. Für jede Kanzlei wird eine eigene Instanz mit eigener Datenbank eingerichtet.

  3. Nicht geschuldet sind: die Überlassung der Software oder ihres Quellcodes, Anpassungen an kanzleispezifische Anforderungen, die Einrichtung oder Pflege von DATEV-Programmen sowie steuerliche oder rechtliche Beratung.

§ 2 Nur für Unternehmer

  1. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Kanzlei bestätigt beim Vertragsschluss, dass sie den Vertrag in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

  2. Die Person, die den Vertrag für die Kanzlei abschließt, versichert, hierzu vertretungsberechtigt zu sein.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, indem die Kanzlei im Bestellvorgang auf der Website von KanzleiOS oder über einen ihr persönlich übermittelten Abschlusslink diesen Vertrag, den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die Verpflichtung nach § 62a StBerG annimmt und die Bestellung absendet, das Zahlungsmittel nach § 8 Abs. 2 hinterlegt und KanzleiOS die Bestellung in Textform (E-Mail) bestätigt. Die Bestätigung und die Freischaltung des Zugangs erfolgen automatisch unmittelbar nach Hinterlegung des Zahlungsmittels.

  2. Enthält ein persönlicher Abschlusslink individuell vereinbarte Konditionen (z. B. Nachlass, abweichender Preis), sind diese im Bestellvorgang ausgewiesen und werden in der Bestätigung nach Absatz 1 wiedergegeben. Sie gehen den allgemeinen Preisen der Anlage 2 vor.

  3. KanzleiOS speichert den Vertragstext. Die Kanzlei erhält mit der Bestätigung den Vertrag, den AVV und die Verpflichtung nach § 62a StBerG als PDF sowie ein Protokoll des Abschlusses (Zeitpunkt, abschließende Person, Vertragsfassung).

  4. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB und die Zugangsfiktion nach § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB werden, soweit gesetzlich zulässig, abbedungen.

§ 4 Testmonat

  1. Die ersten 30 Kalendertage ab Freischaltung des Zugangs sind kostenfrei (Testmonat).

  2. Die Kanzlei kann den Vertrag während des Testmonats jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten in Textform kündigen; der Vertrag endet dann mit Zugang der Kündigung. Für die Daten gilt § 12 Abs. 3.

  3. Kündigt die Kanzlei nicht, geht der Vertrag nach Ablauf des Testmonats in die kostenpflichtige Laufzeit nach § 9 über. Die erste Zahlung wird am Tag nach Ablauf des Testmonats fällig. KanzleiOS erinnert die Kanzlei spätestens 7 Tage vor Ablauf des Testmonats per E-Mail.

  4. Auf Anfrage kann KanzleiOS den Testmonat im Einzelfall verlängern; eine Verlängerung bedarf der Bestätigung in Textform.

§ 5 Zugänge, Bearbeiter und Stufen

  1. KanzleiOS richtet die Instanz und den ersten Zugang der Kanzlei ein. Weitere Zugänge legt die Kanzlei im Rahmen ihrer Stufe selbst an oder lässt sie durch KanzleiOS anlegen.

  2. Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der Bearbeiter (Stufe, Anlage 2). Bearbeiter ist jede Person, die in der Anwendung als Mitarbeiter angelegt ist und der Aufträge zur Planung zugeordnet werden können. Zugänge (Logins) werden nicht gezählt und sind in jeder Stufe unbegrenzt enthalten.

  3. Die Anwendung lässt nicht mehr Bearbeiter zu, als die gebuchte Stufe umfasst. Die Kanzlei wählt die Stufe im Bestellvorgang.

  4. Stufenwechsel. Die Kanzlei kann ihre Stufe jederzeit in Textform ändern lassen. Weitere Bearbeiterplätze schaltet KanzleiOS unverzüglich frei; der Preis der neuen Stufe gilt – beim Wechsel nach oben wie nach unten – ab dem folgenden Abrechnungsmonat. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe ist auch während der Mindestlaufzeit möglich.

  5. Die Kanzlei hält ihre Zugangsdaten und den zweiten Faktor geheim und stellt sicher, dass jeder Zugang nur von der Person genutzt wird, für die er angelegt ist. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert sie KanzleiOS unverzüglich.

§ 6 Pflichten von KanzleiOS

  1. KanzleiOS betreibt, sichert und pflegt die Anwendung und stellt Weiterentwicklungen im Rahmen der Anlage 1 ohne Mehrkosten bereit.

  2. KanzleiOS strebt eine hohe Verfügbarkeit an, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit zu. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Bürozeiten durchgeführt und, soweit planbar, vorher angekündigt.

  3. Support erfolgt per E-Mail an hoffmann@kanzleios.com werktags in den üblichen Bürozeiten. Ein telefonischer Bereitschaftsdienst ist nicht geschuldet.

  4. KanzleiOS sichert die Daten der Kanzlei täglich nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 1 zum AVV).

§ 7 Pflichten der Kanzlei

  1. Die Kanzlei ist für die Inhalte, die sie in die Anwendung einträgt oder importiert, und für die Rechtmäßigkeit ihrer Verarbeitung verantwortlich.

  2. Die Kanzlei nutzt die Anwendung nur für eigene Zwecke. Sie darf sie Dritten außerhalb der Kanzlei nicht zugänglich machen, nicht untervermieten und nicht zu Zwecken nutzen, die dem Nachbau oder der Analyse der Anwendung dienen, insbesondere nicht durch Dekompilieren, automatisiertes Auslesen oder Umgehen technischer Schutzmaßnahmen.

  3. Die Kanzlei trägt in Freitextfeldern keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ein.

§ 8 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus der gebuchten Stufe nach Anlage 2 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.

  2. Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen; nach Wahl der Kanzlei ist stattdessen Zahlung per Kreditkarte möglich. Die Kanzlei erteilt KanzleiOS beim Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. hinterlegt die Karte. Den Einzug wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland) im Auftrag von KanzleiOS ab.

  3. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) des Lastschrifteinzugs wird auf einen Tag verkürzt. Die Rechnung dient zugleich als Vorabankündigung.

  4. KanzleiOS stellt monatlich eine Rechnung, die per E-Mail übermittelt und im Kundenbereich des Zahlungsdienstleisters abrufbar ist. Die Kanzlei ist mit der elektronischen Übermittlung einverstanden.

  5. Wird eine Lastschrift mangels Deckung oder durch Widerspruch zurückgegeben, ohne dass KanzleiOS dies zu vertreten hat, trägt die Kanzlei die dadurch entstehenden Bankgebühren.

  6. Preisanpassung. Die Preise sind für die ersten 12 kostenpflichtigen Monate fest. Danach kann KanzleiOS sie höchstens einmal je 12 Monate an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland sowie an die nachweisbare Entwicklung der eigenen Bezugskosten (insbesondere Hosting, Software-Lizenzen, Zahlungsabwicklung) anpassen. Die Anpassung wird mindestens 3 Monate vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Die Kanzlei kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; KanzleiOS weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Nach dem Testmonat hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Beginn der kostenpflichtigen Laufzeit.

  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

  3. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen; § 4 Abs. 2 bleibt unberührt. Die Kanzlei kann zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für KanzleiOS insbesondere vor, wenn die Kanzlei mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder die Anwendung trotz Abmahnung entgegen § 7 Abs. 2 nutzt. Für die Kanzlei liegt ein wichtiger Grund insbesondere im Fall des § 1 Abs. 5 AVV vor.

  5. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an hoffmann@kanzleios.com).

§ 10 Zahlungsverzug

  1. Ist die Kanzlei mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, fordert KanzleiOS sie in Textform unter Setzung einer Frist von weiteren 14 Tagen zur Zahlung auf.

  2. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist darf KanzleiOS die Instanz auf Nur-Lesen umstellen. Anzeige und Export der Daten bleiben möglich; Daten werden wegen Zahlungsverzugs nicht gelöscht. Nach Zahlungseingang hebt KanzleiOS die Einschränkung unverzüglich auf.

  3. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt während der Einschränkung bestehen.

§ 11 Rechte an der Anwendung

  1. Die Anwendung, ihr Quellcode und ihre Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt und stehen ausschließlich KanzleiOS zu.

  2. Die Kanzlei erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Anwendung bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.

  3. Die Daten der Kanzlei stehen ausschließlich der Kanzlei zu. KanzleiOS verwendet sie nur zur Vertragserfüllung (siehe AVV).

§ 12 Vertragsende und Daten

  1. Mit Vertragsende stellt KanzleiOS der Kanzlei einen vollständigen Export ihrer Daten bereit.

  2. Anschließend gilt für 90 Tage ein Nur-Lesen-Zugang; danach werden die Daten nach § 12 AVV gelöscht.

  3. Endet der Vertrag während des Testmonats, gilt Absatz 1 entsprechend; ein Nur-Lesen-Zugang nach Absatz 2 entfällt, die Daten werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht.

  4. Betriebseinstellung. Stellt KanzleiOS den Betrieb der Anwendung dauerhaft ein, kündigt KanzleiOS dies mindestens 3 Monate vorher in Textform an und stellt jeder Kanzlei rechtzeitig einen vollständigen Export bereit. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach der Einstellung werden erstattet.

§ 13 Haftung

  1. KanzleiOS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KanzleiOS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kanzlei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2a) Höchstbetrag. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung je Vertragsjahr auf die von der Kanzlei in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 EUR. Mehrere Schadensereignisse aus derselben Ursache gelten als ein Ereignis.

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

  2. Die Anwendung ist ein Planungswerkzeug. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen gegenüber Mandanten und Behörden verbleibt bei der Kanzlei.

  3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von KanzleiOS.

  4. Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäßer Bedienung oder Eingriffen der Kanzlei oder Dritter, auf von der Kanzlei eingespielten Daten oder auf Ausfällen von Diensten Dritter (insbesondere Internetzugang der Kanzlei, E-Mail-Versand) beruhen, die KanzleiOS nicht zu vertreten hat.

§ 14 Vertraulichkeit, Datenschutz, Berufsgeheimnis

  1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 3). Für den Schutz des Berufsgeheimnisses gilt die Verpflichtung nach § 62a StBerG (Anlage 4).

  2. Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrags, bis zwei Jahre nach Vertragsende (wie LVM-Vertrag § 13). Die Verschwiegenheit über Mandantendaten nach Anlage 4 gilt unbefristet.

  3. Zahlungsdaten (Name, IBAN, Rechnungsanschrift) verarbeitet KanzleiOS als eigener Verantwortlicher zur Vertragsabwicklung; sie werden an den Zahlungsdienstleister nach § 8 Abs. 2 übermittelt. Mandantendaten gelangen nicht an den Zahlungsdienstleister.

§ 15 Referenz

KanzleiOS darf die Kanzlei nur mit deren vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen. Bei Einführungskonditionen, die an eine Referenznennung und ein Feedbackgespräch geknüpft sind, erklärt die Kanzlei diese Zustimmung mit Annahme der Konditionen; der Umfang ist im Bestellvorgang ausgewiesen (Name der Kanzlei und Ort; Zitate nur nach Freigabe im Einzelfall).

§ 16 Änderungen dieses Vertrags

  1. KanzleiOS kann diesen Vertrag und seine Anlagen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten der Kanzlei verschoben wird. Die Änderung wird mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.

  2. Widerspricht die Kanzlei nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung als angenommen; KanzleiOS weist in der Ankündigung darauf hin. Widerspricht sie, gilt der Vertrag unverändert fort; KanzleiOS kann ihn dann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist die Kanzlei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kanzlei gelten nicht.

  4. Rangfolge bei Widersprüchen: individuelle Konditionen der Bestellbestätigung, AVV (in Datenschutzfragen), dieser Vertrag, Anlage 2, Anlage 1.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Anlage 1 – Leistungsbeschreibung


Anlage 2 – Preise (Stand 28.09.2026)

Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher USt., je Monat, Einzug monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift. Keine Einrichtungsgebühr.

Stufe Bearbeiter Preis/Monat
1 1 99 €
2 2–3 179 €
3 4–6 299 €
4 7–12 449 €
5 ab 13 nach Angebot

Zugänge (Logins) sind in jeder Stufe unbegrenzt enthalten; gezählt werden nur die im Planer angelegten Bearbeiter (§ 5 Abs. 2).

Einführungskonditionen werden nur individuell über den persönlichen Abschlusslink gewährt und in der Bestellbestätigung ausgewiesen (derzeit: erste 10 Kanzleien, 12 Monate 50 % auf die jeweilige Stufe, danach Preis der Stufe; Gegenleistung Referenznennung nach § 15 und ein Feedbackgespräch). Sie stehen nicht in der öffentlichen Fassung dieser Anlage.


Anlage 3 – Auftragsverarbeitungsvertrag

Auftragsverarbeitungsvertrag „Abschlussplaner“ mit Anlage 1 (Technische und organisatorische Maßnahmen) und Anlage 2 (Unterauftragsverarbeiter), Fassung 2026-09-28.

Anlage 4 – Verpflichtung nach § 62a StBerG (zugleich Anlage 3 zum AVV)

Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 62a StBerG, Fassung 2026-09-28.